VMK: Kidical Mass-Bündnis übergibt StVG-Petition an Wissing - ADFC Böblingen
Petitionsübergabe für ein kinderfreundliches Straßenverkehrsgesetz an Bundesverkehrsminister Wissing

Petitionsübergabe am 13. Oktober 2022 für ein kinderfreundliches Straßenverkehrsgesetz an Bundesverkehrsminister Wissing © ADFC / Ginter

VMK: Kidical Mass-Bündnis übergibt StVG-Petition an Wissing

Pressemitteilung Kidical Mass Aktionsbündnis

 

Verkehrsministerkonferenz: Kidical Mass-Bündnis übergibt Petition mit 87.463 Unterschriften für ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht an Minister Wissing

Zu Beginn des zweiten Tages der Verkehrsministerkonferenz in Bremerhaven haben heute Kinder und Familien des Kidical Mass-Bündnisses die Petition „Uns gehört die Straße! Wir fordern ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht“ an Bundesverkehrsminister Volker Wissing und die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Bundesländer übergeben.

Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, sagt: „Wir als ADFC fordern seit Langem eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts, damit Kommunen die Straßen kinder- und fahrradfreundlich umbauen können. Das breite Kidical Mass-Bündnis und die vielen Unterschriften für die Petition zeigen, dass diese Forderung breite Unterstützung bei den Menschen in Deutschland hat. Mit der Entgegennahme der Petition durch die Verkehrsminister:innen ist der Auftrag verbunden, endlich und sofort die Schutzbedürftigkeit von Kindern und allen Menschen in den Mittelpunkt des Straßenverkehrsrechts zu stellen – und nicht allein das Auto.“

Simone Kraus, Kidical Mass-Organisatorin, sagt: „Seit Jahren wird von Verkehrswende geredet, doch es passiert viel zu wenig. Wir passen unsere Kinder an eine Umwelt mit immer mehr Autos an und stecken sie in Warnwesten, anstatt die Infrastruktur zu verbessern. Damit die Verkehrswende gelingt, ist es wichtig, dass sich alle Menschen auf dem Rad und zu Fuß sicher fühlen können. Wir brauchen ein Straßenverkehrsrecht, bei dem die ungeschützten Verkehrsteilnehmer:innen Vorfahrt haben – vor allem die Kinder. Davon profitieren wir alle. Wir müssen endlich die Rahmenbedingungen ändern, damit die Kommunen maximale Freiheiten zum Handeln bekommen. Jetzt ist es an der Politik und vor allem an Bundesverkehrsminister Volker Wissing, diese Forderungen in die Tat umzusetzen, so wie es im Koalitionsvertrag steht. Wir brauchen endlich ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht.“

Bundesweite Kinder-Fahrraddemos

An zwei Wochenenden im Mai und September dieses Jahres gingen 90.000 Kinder und Familien auf die Straße und forderten bei über 400 bunten Fahrraddemos in kleinen und großen Städten eine kinderfreundliche Verkehrspolitik. Insgesamt konnte das Kidical Mass-Bündnis dabei 87.463 Unterschriften für die gemeinsame Petition sammeln. Bereits bei der Kidical Mass im September nahmen Verkehrsminister:innen und Senator:innen in Berlin, Bremen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Saarbrücken die Petition entgegen. Damit gelangte die Forderung auch auf die Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz, die gestern und heute in Bremerhaven stattfindet.

Sichere Wege für Kinder sind das Ziel

Anliegen der Petition ist die Abkehr vom autozentrierten Straßenverkehrsgesetz hin zu einem Verkehrsrecht, das die Sicherheit von Kindern und den Klimaschutz in den Mittelpunkt stellt. Dazu gehört, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts einzuführen, den unkomplizierten Bau geschützter oder baulich getrennter Radwege an Hauptverkehrsstraßen zu ermöglichen sowie die Möglichkeit, Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr einzurichten, um Kinder besonders auf dem Schulweg zu schützen. Denn leider passieren genau zu Schulbeginn und Schulende die meisten Verkehrsunfälle, bei denen Kinder verletzt und getötet werden.

Über das Kidical Mass Aktionsbündnis

Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung. Seit 2017 gibt es sie auch in Deutschland. Bei bunten Fahrraddemos erobern Radfahrende von 0 bis 99 Jahren die Straße. Die Kidical Mass setzt sich für kinder- und fahrradfreundliche Städte und Gemeinden ein. Herzstück des Aktionsbündnisses sind mehr als 300 lokale Organisationen und Initiativen. Ein einzigartiges Netzwerk – dezentral, selbstorganisiert und gemeinsam stark. Unterstützt wird es von den überregionalen Partner*innen: ADFC, Campact, Changing Cities, Clean Cities Campaign, Deutsches Kinderhilfswerk, Greenpeace, Pro Velo Schweiz und VCD.

Hinweise an Redaktionen: Erste Pressefotos von der Übergabe finden Sie im blauen Medienkasten. Weitere Fotos werden dort im Laufe des Vormittags hochgeladen. Weitere Informationen finden sich auf der Aktionswebsite www.kinderaufsrad.org.

Kontakt

Kidical Mass Aktionsbündnis

Amrei Kemming

Pressesprecherin

T: 0176 800 65 058

E-Mail: presse [at] kinderaufsrad.org

ADFC Bund

Stephanie Krone

Bundespressesprecherin

Mohrenstraße 69, 10117 Berlin

Telefon: 030-209 14 98-65

E-Mail: presse [at] adfc.de

Internet: www.adfc.de

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Petitionsübergabe am 13. Oktober 2022 für ein kinderfreundliches Straßenverkehrsgesetz an Bundesverkehrsminister Wissing

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Petitionsübergabe: Kinder des Kidical Mass-Bündnisses fordern sichere Schulwege

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https://kreis-boeblingen.adfc.de/pressemitteilung/vmk-kidical-mass-buendnis-uebergibt-stvg-petition-an-wissing

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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