Kidical Mass: Kinder demonstrieren vom 16. bis 24. September für sichere Straßen - ADFC Böblingen
Kidical Mass: Kinder und ihre Eltern fordern sichere Straßen für alle.

Kidical Mass: Kinder und ihre Eltern fordern sichere Straßen für alle. © ADFC / Deckbar

Kidical Mass: Kinder demonstrieren vom 16. bis 24. September für sichere Straßen

Die Kidical-Mass-Aktionstage vom 16. bis 24. September bringen weltweit Hunderttausende Menschen aufs Rad. Sie demonstrieren für eine neue Mobilitäts-Normalität, für sichere Straßen und für mehr Lebensqualität für alle.

Vom 16. bis 24. September 2023 finden zum sechsten Mal die Kidical-Mass-Aktionstage statt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Wochenende vom 22. bis 24. September. Das von Köln aus weltweit agierende Bündnis zieht mittlerweile Hunderttausende auf die Straße. Von London über Lissabon bis nach Berlin und Bad Endorf - eine Botschaft eint alle Akteure der neuen sowie ersten internationalen Mobilitätsbewegung: Sichere Straßen für Kinder – jetzt!

Simone Kraus, Co-Initiatorin der Kidical Mass, sagt: „Uns eint die Vision einer neuen Mobilitäts-Normalität: Straßen, auf denen sich Kinder und Jugendliche sicher und selbstständig bewegen können. Der Wow-Effekt: Eine Verbesserung der Lebensqualität für alle!“

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters ergänzt: „Die Politik hat den Menschen in Deutschland ein Fahrradland versprochen, zu sehen ist davon aber noch fast nichts. Leidtragende sind vor allem die Kinder – ihre Schul- und Alltagswege sind weiterhin meist ungeeignet zum sorgenfreien Radfahren. Ich wünsche mir im Namen aller Kinder, dass ihr Bedürfnis nach selbstständiger Bewegung und sicheren Wegen endlich ernstgenommen wird. Schul- und Spielstraßen ohne Durchgangsverkehr, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten - und ein kinderfreundliches Straßenverkehrsgesetz, das ist es, was wir brauchen.“

Jetzt bewegen!

Das Aktionsbündnis setzt seit dem Jahr 2020 Massen in Bewegung. Mit beachtlichem Schneeballeffekt zieht die Kidical Mass starke nationale Partner und renommierte internationale Akteure an. Auch das Format hat sich erweitert. Neben Fahrraddemos am Wochenende finden in der Woche davor Schulstraßen- und Fahrradbus-Aktionen statt. Letztere entsprechen einer kleinen Kidical-Mass-Fahrraddemo auf dem morgendlichen Schulweg. Alle Aktionen zeigen, wie Straßen heute zu gestalten sind: Nämlich so, dass Kinder allein zur Schule kommen können, sich dabei an der frischen Luft bewegen und Spaß haben.

Forderungen an die Politik: Das ABC sicherer Straßen

Das Aktionsbündnis weiß, was es allerorts braucht, damit selbstständige Mobilität von Kindern wieder zur Normalität wird. Deswegen lauten die Hauptforderungen:

  • Eine weitestgehende Trennung von Rad- und Autoverkehr mit geschützten Radwegen
  • Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts bis hin zu Tempo 20 vor Schulen und Kitas sowie
  • Schulstraßen ohne Autoverkehr.

Flora (9 Jahre) aus Köln formuliert das so: „Wir Kinder wollen sichere Wege. Wir möchten uns auf dem Weg zur Schule oder in den Kindergarten sicher fühlen. Dafür müssen Autos langsamer fahren!“

Erster Schritt: Jetzt Schulstraßen einrichten

Es liegt eindeutig nicht nur in der Verantwortung der Eltern, dass ihre Kinder sicher zur Schule kommen. Die Kommunen sind in der Pflicht. Ein einfacher und effektvoller Hebel, den diese sofort betätigen können, ist die Einrichtung von Schulstraßen. Diese sind temporär autofrei und geregelt durch zeitlich begrenzte Durchfahrtverbote zum Beispiel morgens, vor der ersten Stunde. Was das Prozedere auf kommunaler Ebene beschleunigen kann, ist eine Aufnahme der Schulstraßenregelung in die Straßenverkehrsordnung (StVO), ähnlich wie in Österreich. Hier sind die Länder gefordert.

Kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht mit Wow-Effekt für alle

Auch die Verkehrsministerkonferenz im Frühjahr 2023 hielt fest: Ein zeitgemäßes Straßenverkehrsrecht und eine kinderfreundliche Verkehrsinfrastruktur erhöhen die Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum für alle Bevölkerungsgruppen. An diese Grundfeste möchte die Kidical Mass die entsprechenden Entscheidungstragenden erneut erinnern. Dabei geht es letztendlich nicht nur um Schulwege, sondern um eine neue Normalität von Mobilität auf allen Straßen. Denn das führt in letzter Konsequenz zur Verbesserung der Lebensqualität aller!

Über das Kidical Mass Aktionsbündnis: Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung. Seit 2017 gibt es sie in Deutschland. Bei bunten Fahrraddemos erobern Radfahrende von 0 bis 99 Jahren die Straße. Die Kidical Mass setzt sich für kinder- und fahrradfreundliche Städte und Gemeinden ein. Herzstück des Aktionsbündnisses sind mehr als 500 lokale Organisationen und Initiativen. Ein einzigartiges Netzwerk – dezentral, selbstorganisiert und gemeinsam stark. Unterstützt wird es von den überregionalen Partner:innen: ADFC, Campact, Changing Cities, Clean Cities Campaign, Deutsches Kinderhilfswerk, Greenpeace, Parents For Future, Pro Velo Schweiz, VCD und Zukunft Fahrrad.

Hinweis an Redaktionen: Alle Aktionsorte und Infos zur Kidical Mass finden Sie auf der Aktionswebsite kinderaufsrad.org. Bildmaterial zum Download finden Sie im blauen Medienkasten.

Hashtags: #KidicalMass #StrassenFürAlle #StreetsForKids

Pressekontakte

ADFC
Stephanie Krone
ADFC Bundespressesprecherin
Telefon: 030 209 14 98-65
E-Mail: presse[at]adfc.de

Kidical Mass
Karen Rike Greiderer
Pressesprecherin Kidical-Mass-Aktionsbündnis
Telefon: 0172 464 16 58
E-Mail: presse[at]kinderaufsrad.org

Downloads

ADFC Kidical Mass | 24.September 2022

Zur Kidical Mass fordern Kinder und Eltern: Straßen sind für alle da!

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ADFC Kidical Mass | 24.September 2022

Demo-Schild bei der Kidical Mass: "Sichere Radwege für groß und klein"

Copyright: ADFC / Deckbar

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Bei der Kidical Mass demonstrieren Kinder auf dem Rad für sichere Straßen.

Copyright: Stefan Flach

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Kinder fordern bei der Kidical Mass: "Mein Schulweg gehört mir".

Copyright: Stefan Flach

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Kidical Mass: Weltweite Bewegung mit Hunderttausenden Teilnehmenden.

Copyright: Jennifer Fey

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https://kreis-boeblingen.adfc.de/pressemitteilung/kidical-mass-kinder-demonstrieren-vom-16-bis-24-september-fuer-sichere-strassen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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