Offener Brief zur Budgetkürzung im Bundeshaushalt - ADFC Böblingen

Radwegende © ADFC Baden-Württemberg

Offener Brief zur Budgetkürzung im Bundeshaushalt

Der ADFC Baden-Württemberg verschickt einen offenen Brief zur Budgetkürzung für den Radverkehr im Bundeshaushalt an die MdBs aus Baden-Württemberg.

Aufgrund der Budgetkürzung für den Radverkehr im Bundeshaushalt 2024 und den daraus entstehenden Engpässen bei Land und Kommunen hat der Vorsitzende des ADFC Baden-Württemberg, Dr. Matthias Zimmermann, im Namen der über 28.000 Mitglieder im Südwesten den Bundestagsabgeordneten des Landes folgenden offenen Brief zugesandt:

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages aus Baden-Württemberg,

kürzlich hat der Bundesfinanzminister den Haushaltsplan 2024 mit drastischen Kürzungen für den Radverkehr dem Parlament vorgestellt. Lediglich 400 Millionen Euro sind demnach bundesweit für den Radwegeausbau vorgesehen. Dies ist im Vergleich zum Jahr 2022 fast eine Halbierung der Mittel (zum Vergleich: 2023 sind es 550 Mio. Euro). Und das, obwohl im Nationalen Radverkehrsplan, der die Zielsetzung des Radwegeausbaus bis 2030 darstellt, 30 Euro pro Kopf pro Jahr in Deutschland eingeplant ist. Die 30 Euro stellen einen Orientierungswert dar, um Deutschland bis 2030 zum Fahrradland zu machen. Bund, Länder und Kommunen sollen davon jeweils ein Drittel übernehmen.

Im Klartext bedeutet dies: Bei 83 Millionen Einwohner*innen müssten rund 2,5 Milliarden Euro jährlich in Radwegeausbau investiert werden. Wenn der Bund jetzt kürzt, obwohl die 30-Euro-Marke auch 2023 nicht einmal annähernd erreicht wurde, wackelt die Finanzierung des Radverkehrs erheblich und das Fahrradland rückt in unerreichbare Ferne. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder fordert sogar eine Milliarde Euro pro Jahr vom Bund für Radwegeausbau. Dem schließt sich der ADFC Baden-Württemberg an und fordert die Fahrradmilliarde – davon sind wir mit dem neuen Bundeshaushalt weit entfernt.

Mit dem vom Bundesfinanzminister vorgeschlagenen Haushalt würde Deutschland im Radverkehrsausbau um Jahre zurückgeworfen werden. Damit Deutschland aber endlich Fahrradland wird, müssten die Länder in die Bresche springen und die fehlenden Mittel zur Fahrradmilliarde ausgleichen. Die Bundesländer müssten 2024 also zusätzlich zu ihrem Drittel vom Kuchen 600 Millionen Euro aufbringen, um ihre Kommunen ausreichend bei der Mobilitätswende zu unterstützen. Wenn der Bund die Radverkehrsmittel also nicht aufstockt, stehen sowohl das Land als auch die Kommunen alleine da und die Mobilitätswende vor Ort muss ausfallen bzw. würde deutlich gebremst. In Baden-Württemberg wurden 2023 nach Aussage des Landes bereits sämtliche für den Radwegeausbau zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen. Es zeigt sich also deutlich, dass Bedarf im Land vorhanden ist – und das so häufig verwendete Argument, dass nicht alle Mittel abgerufen würden, zumindest in Baden-Württemberg nicht verfängt.

Es ist zu begrüßen, dass der Verkehrsetat des Bundes für 2024 insgesamt vergrößert werden soll. Auch die Annäherung der Budgets von Straße und Schiene ist ein Schritt in Richtung Mobilitätswende. Allerdings geschieht dies auf Kosten des Radverkehrs. Im Gegensatz dazu soll die Autobahn GmbH 2024 eine halbe Milliarde Euro mehr bekommen als noch 2023. Dieser Sachverhalt lässt keine andere Interpretation zu, als dass die Kürzungen im Radverkehr direkt in Autobahnbau und -sanierung fließen. So ist nicht nur der Nationale Radverkehrsplan in Gefahr, sondern die Klimaschutzziele der Bundesregierung werden wissentlich verfehlt. Der Bundesfinanzminister gibt an, mit dem Bundeshaushalt 2024 alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt zu haben. Für den Straßenetat scheint dies nicht zu gelten. Denn die geplanten Ausgaben für Bundesfernstraßen zeigen, dass Investitionen trotz Sparkurs möglich sind. Wenn die Bundesregierung weiterhin auf diesem Kurs bleibt, wird das Auto das vorherrschende Transportmittel bleiben. Die wenigen mutigen Radfahrenden in Baden-Württemberg werden ohne entsprechende Infrastruktur immer weiter von der Straße verdrängt und gefährdet. Dadurch wird der Radwegeausbau nicht nur hier bei uns in Baden-Württemberg, sondern bundesweit gehemmt und damit die Klimaschutzziele gefährdet. Dabei hat sich gerade Baden-Württemberg die Verdopplung des Radverkehrs bis 2030 auf die Fahne geschrieben. Klimaschutz braucht die Mobilitätswende und die Mobilitätswende braucht den Radverkehr!

Deshalb bitte ich Sie im Namen aller Mitglieder des ADFC Baden-Württemberg: Machen Sie sich in den entsprechenden Fachausschüssen dafür stark, dass die im Verkehrsetat vorgesehenen Mittel für Straßenbau und -sanierung umverteilt und für den Radverkehr eingesetzt werden. Nur mit konsequenten Investitionen von mindestens 30 Euro pro Person pro Jahr für den Radverkehr können wir Lebensräume gestalten und eine gesellschaftliche Kultur schaffen, in denen Radfahren selbstverständlich und gleichberechtigt, sicher und komfortabel ist – für alle Menschen in Baden-Württemberg und bundesweit. Und nur mit entsprechenden Bundesmitteln für den Radverkehr können wir Deutschland zu einem Fahrradland machen, in dem sich auch kommende Generationen wohl, sicher und gesund fühlen können.

Und zu guter Letzt: Wenn man die Dimensionen betrachtet, welchen Anteil die strittige Summe von rund einer halben Milliarde jeweils im Straßenbau- und Radwegeetat ausmachen: Da die Kilometer-Kosten für Radwege so viel geringer sind als für Bundesfernstraßen, können so viel mehr Radwegkilometer nicht gebaut werden als die wenigen Kilometer Autobahn, die man dafür mehr bekommt! Auch in Ihren Wahlkreisen dürften einige Kilometer Radwegneubau von Ihren Bürgerinnen und Bürgern deutlich positiver wahrgenommen werden als die paar Meter Bundesfernstraße, die statistisch in Ihrem Wahlkreis ankommen.

Mit freundlichen Grüßen

ADFC Baden-Württemberg

Dr. Matthias Zimmermann
Landesvorsitzender


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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