ADFC-Radreisen sagen Ade! - ADFC Böblingen

ADFC-Radreisen sagen Ade!

Die Pandemie ist eine große Herausforderungen für Reiseveranstalter - auch für den ADFC. Reisebeschränkungen, ein reduziertes Angebot im Gastgewerbe und stark steigende Preise machen die ADFC-Radreisen zu einem finanziellen Risiko für den Verein.

Seit 25 Jahren ist der ADFC Baden-Württemberg gemeinsam mit seinen Mitgliedern auf Entdeckungsreise durch Europa und hat dabei viele glückliche und erlebnisreiche, manchmal auch abenteuerliche Momente auf zwei Rädern erfahren. Mit viel Engagement und Freude hat der ADFC zusammen mit seinen Radreiseleiterinnen und Radreiseleitern die ADFC-Radreisen zu einem Highlight im Urlaubskalender vieler Mitglieder gemacht. Die ADFC-Radreisen waren auch für das Radreise-Team der ADFC-Geschäftsstelle stets mit viel Freude und Motivation verbunden.

In den letzten beiden Pandemie-Jahren mussten wir allerdings auch die negative Seite des Reiseveranstalter-Daseins erleben. 2020 konnten aufgrund starker Reisebeschränkungen keine ADFC-Radreisen stattfinden; 2021 konnten nur wenige Radreisen in kleinen Gruppen durchgeführt werden. Und in diesem Jahr, wo die Beschränkungen weitgehend aufgehoben sind, erleben wir die Auswirkungen und Folgen der Beschränkungen: Hotels mussten schließen oder leiden so sehr unter Personalmangel, dass Aufenthalte für Gruppen für eine Nacht nicht mehr angeboten werden können, und das knappe Angebot und die Inflation treiben die Preise für Radreisen in ungeahnte Höhen. Für uns als kleiner Radreiseveranstalter gestaltet sich die Organisation von Radreisen zu annehmbaren Preisen daher immer schwieriger, da fahrradfreundliche Unterkünfte fehlen oder nicht bezahlbar werden. Auch für 2023 werden die Preise für Übernachtungen, Busfahrten und Gastronomie weiter steigen und Radreisen deutlich verteuern.

Nach zwei katastrophalen Radreisejahren 2020 und 2021 und einem von mühevoller Organisation und finanzieller Knappheit gekennzeichnetem Reisejahr 2022 steht für den ADFC Baden-Württemberg fest, dass es kein „weiter so“ bei den ADFC-Radreisen geben kann. Bereits Ende 2021 wurden daher Maßnahmen ergriffen, um die Radreisen zu optimieren (z.B. neues Buchungssystem). Doch alle Verbesserungen nützen nichts, wenn sich die Situation am Reisemarkt grundlegend ändert und von allen Akteuren eine komplette Abkehr von alten Gewissheiten verlangt. Für uns als ADFC Baden-Württemberg ist es undenkbar, den gestiegenen Aufwand und die steigenden Preise an Sie, unsere Reisekunden, weiterzureichen. Reisepreissteigerung von bis zu 50% in einer Zeit der allgemeinen Rezession sind für uns nicht vertretbar. Gleichzeitig haben wir als gemeinnütziger Verein nicht die Finanzierungsmöglichkeiten eines wirtschaftlichen Reiseveranstalters.

Daher hat der Landesvorstand entschieden, die Radreiseveranstalter-Tätigkeit des ADFC Baden-Württemberg zu verkleinern und ab 2023 kein Gruppenreiseprogramm mehr anzubieten.

Wir werden uns 2023 sammeln, Ideen entwickeln und im Tourismusbereich neu aufstellen. Ob und wenn ja in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Gruppenreisen dabei eine Rolle spielen, können wir jetzt noch nicht vorhersagen. Im Moment liegt unser Hauptaugenmerk auf der Durchführung der Radreisen 2022, denn auch jetzt möchten wir uns nicht die Freude am Radreisen vermiesen lassen und allen Mitreisenden einen erlebnisreichen und schönen Radurlaub ermöglichen.

Wir bedanken uns bei allen Radreisefreunden, die uns 25 Jahre begleitet und unterstützt haben! 25 Jahre ADFC-Radreisen enden zwar mit einem Schrecken, hinterlassen bei uns aber viele gute Erinnerungen an eine tolle Zeit mit Ihnen auf Tour. Wir wünschen allen Mitgliedern weiterhin allzeit gute Fahrt und viele Abenteuer auf zwei Rädern – der ADFC wird auch weiterhin an der Seite der Radreisenden sein!


https://kreis-boeblingen.adfc.de/neuigkeit/adfc-radreisen-sagen-ade

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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