Nach dem Kaiser kommt der Schwarzwald
Erfolgreiche ADFC-Club-Radreise zum Wilden Kaiser in Tirol macht Lust auf den nächsten Trip vom 8.-11. Oktober in den Schwarzwald.

Die Premiere ist gelungen: Bei der ersten ADFC-Club-Radreise nach längerer Pause ging es Ende August zum Wilden Kaiser. Vier Tage lang radelte die Gruppe durch die Tiroler Bergwelt – mit beeindruckenden Ausblicken, abwechslungsreichen Touren und jeder Menge Gemeinschaft. Jetzt steht bereits die nächste Club-Radreise vor der Tür: Im Oktober geht es in den herbstlichen Schwarzwald.
Schon die erste Runde machte klar: Beim gemeinsamen Radreisen kommt es nicht darauf an, dass alle gleich schnell fahren. Entscheidend ist, dass alle gut unterwegs sind und gemeinsam Spaß haben.
Deshalb begann die Reise mit einer etwas kürzeren Einstiegstour. Rund 500 Höhenmeter boten Gelegenheit, die Gruppe kennenzulernen, die Räder zu checken und sich auf die kommenden Tage einzustimmen. Gleichzeitig konnten die beiden erfahrenen Tourguides erste Tipps zur Fahrtechnik geben – vom sicheren Fahren auf Schotter bis zum kontrollierten Bremsen auf Abfahrten.
Bergpanorama inklusive
Danach wurde es richtig alpin. Die Touren führten durch grüne Täler und Wälder, hinauf zu Almen und immer wieder zu beeindruckenden Aussichtspunkten.
Mal ging es entspannt dahin, mal wurde es sportlicher. Je nach Wetter, Kondition und Zusammensetzung der Gruppe passten die Guides die Strecken flexibel an.
Genau diese Flexibilität machte einen besonderen Reiz der Reise aus: Niemand musste permanent hinterherfahren, gleichzeitig wurde niemand zurückgelassen.
Für zusätzliche Sicherheit sorgten zwei erfahrene Tourguides. Sie kannten die Region bestens und konnten nicht nur bei technischen Problemen helfen, sondern auch individuelle Fahrtechnik-Tipps geben oder Teilnehmer*innen bei anspruchsvolleren Passagen unterstützen.
Gemeinsam unterwegs
Doch natürlich waren es nicht nur die Berge, die die Reise zu einem besonderen Erlebnis machten.
Es waren die kleinen Momente dazwischen: das Gespräch während der Pause, die gemeinsame Einkehr auf der Alm, das Lachen unterwegs und das gute Gefühl, nach einer anspruchsvollen Etappe gemeinsam angekommen zu sein.
Genau darin liegt der besondere Charakter der ADFC-Club-Radreisen: Radfahren, neue Regionen entdecken und dabei Menschen kennenlernen, die die gleiche Begeisterung teilen.
Nach dem Wilden Kaiser kommt der Schwarzwald
Die Premiere am Wilden Kaiser hat gezeigt: Das Konzept funktioniert – und macht Lust auf mehr.
Deshalb geht es schon im Oktober weiter.
Dann wartet mit dem Schwarzwald eine ganz andere, aber nicht weniger reizvolle Landschaft. Statt alpiner Gipfel begleiten uns herbstliche Wälder, klare Luft und aussichtsreiche Wege durch eine der schönsten Radregionen Baden-Württembergs.
Und eines bleibt gleich: Gemeinsam radeln, gemeinsam genießen und gemeinsam eine Region vom Fahrrad aus entdecken.
Lust bekommen?
Vom 8.-11.Oktober geht es nach Baiersbronn in den herbstlichen Schwarzwald. Die nächste Gelegenheit, neue Wege kennenzulernen, gemeinsam Kilometer zu sammeln und vielleicht schon die nächste Radreise-Freundschaft zu schließen.
Der Wilde Kaiser war erst der Anfang. Der Schwarzwald wartet schon.
Es gibt noch freie Plätze – jetzt hier buchen!
Wilder Kaiser Juli 2026












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weiterlesenWie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
weiterlesenMit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.
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